Seit dem 1. Juli 2002 müssen nach § 15a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sowie deren Ehe-, eingetragene Lebenspartner und Verwandte 1. Grades Käufe und Verkäufe von Aktien der 3U HOLDING AG unverzüglich mitteilen.
Wir werden alle diesbezüglichen Mitteilungen auf dieser Homepage jeweils mindestens für die Dauer eines Monats veröffentlichen.

