3U HOLDING AG: Vorstand beschließt Aktienrückkauf

Der Vorstand der 3U HOLDING AG hat auf Grundlage der durch die Hauptversammlung vom 31. Mai 2012 erteilten Ermächtigung beschlossen, in der Zeit vom 1. Mai 2013 bis längstens zum 30. Mai 2017 bis zu 10% der eigenen Aktien (bis zu Stück 3.531.401 Aktien) über die Börse zurückzukaufen. Innerhalb der Laufzeit des Aktienrückkaufprogramms behält sich der Vorstand vor, im Einklang mit den einzuhaltenden rechtlichen Vorgaben den Rückkauf jederzeit auszusetzen und wieder aufzunehmen. Die Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 31. Mai 2012 vorgesehenen Zwecken verwendet werden.

Das Aktienrückkaufprogramm steht unter Führung der BankM, Repräsentanz der biw Bank für Investments und Wertpapiere, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt der einzelnen Rückkäufe unabhängig und unbeeinflusst von der 3U HOLDING AG trifft. Der Rückkauf erfolgt nach den Safe-Harbour-Regelungen der §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003.

 

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Peter Alex
Head of Investor Relations

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