Erklärung zum DCGK
Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG im Geschäftsjahr 2024
Nach § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG in Verbindung mit §§ 289f, 315d HGB erklären Vorstand und Aufsichtsrat der 3U HOLDING AG, dass seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 6. April 2023 den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ („Kodex“) in der Fassung vom 28. April 2022, die am 27. Juni 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, mit den nachfolgend genannten und begründeten Ausnahmen entsprochen wurde und künftig entsprochen werden wird.
- Empfehlung A.2: Bei der Besetzung von Führungsfunktionen orientiert sich der Vorstand an den Anforderungen der entsprechenden Funktion und sucht nach der bestmöglichen Person, die diese Anforderungen erfüllt. Stehen mehrere gleich qualifizierte Kandidatinnen oder Kandidaten zur Verfügung, achtet der Vorstand bei der Besetzung auf eine angemessene Berücksichtigung des Diversitätsprinzips, ohne dieses zu einem vorrangigen Grundsatz zu machen.
- Empfehlung B.1: Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der Besetzung des Vorstands an der Eignung und Qualifikation und sucht nach der bestmöglichen Besetzung der Vorstandspositionen. Nach Auffassung der Gesellschaft würde die vom Kodex vorgegebene besondere Gewichtung des Diversitätsprinzips die Auswahl möglicher Kandidatinnen oder Kandidaten für den Vorstand einschränken.
- Empfehlung C.1: Der Aufsichtsrat würde ein weibliches oder diverses Aufsichtsratsmitglied begrüßen und bei gleicher Eignung vorrangig vorschlagen. Geschlecht und Diversität sind aus Sicht des Aufsichtsrats jedoch keine dominanten Auswahlkriterien für Aufsichtsratsmitglieder. Dementsprechend hat der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Aufsichtsrat eine Zielgröße von 0 % festgelegt.
- Empfehlung D.4: Aufgrund der Anzahl seiner Mitglieder hat der Aufsichtsrat keinen Nominierungsausschuss gebildet. Er nimmt die Funktion des Nominierungsausschusses gesamtheitlich als Gremium wahr.
- Empfehlung F.2: Die Veröffentlichung des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts über das Geschäftsjahr 2022 verzögerte sich aufgrund der verpflichtenden Konvertierung in das ESEF-Datenformat um wenige Tage. Für die Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2023 ist geplant, die vom Kodex empfohlene Frist einzuhalten.
- Empfehlung G.18: Die Vergütung des Aufsichtsrats besteht aus einer Festvergütung und einer erfolgsorientierten Vergütung. Die variable Vergütung untergliedert sich in drei Komponenten, von denen zwei nicht auf die langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet sind. Die Zahlung einer Tantieme bei Ausschüttung einer Dividende von über EUR 0,05 je Aktie sowie im Fall eines erfolgreichen Börsengangs einer Beteiligungsgesellschaft dienen jedoch dazu, die Interessen der Organmitglieder mit den Interessen der Anteilseigner in Einklang zu bringen.
Frühere Erklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Investor Relations unter Corporate Governance.
Vorstand und Aufsichtsrat befassen sich regelmäßig mit den Aufgaben einer guten Unternehmensführung. In diesem Rahmen werden mögliche Verbesserungen erwogen, und es wird kontinuierlich geprüft, inwieweit Verbesserungen sinnvoll und möglich sind und inwieweit Ausnahmen von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex aus Sicht der Gesellschaft weiter beansprucht werden.
Marburg im März 2024
Für den Vorstand
Christoph Hellrung, Andreas Odenbreit, Uwe Knoke
Für den Aufsichtsrat
Ralf Thoenes
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Profil
Die 3U HOLDING AG erwirbt, betreibt und veräußert Unternehmen in den drei Segmenten ITK (Informations- und Telekommunikationstechnik), Erneuerbare Energien und SHK (Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik) zum Zweck der Wertsteigerung für alle Stakeholder. In allen drei Segmenten ist der 3U Konzern mit Geschäftsmodellen in Megatrends erfolgreich und strebt insbesondere mit seinem Geschäftsmodell im E-Commerce eine marktführende Position an.
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