Vergütungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist ausgerichtet an der unternehmerischen Entwicklung der 3U HOLDING AG. Das Vergütungssystem hat zum Ziel, den Mitgliedern des Vorstands ein marktübliches und wettbewerbsfähiges Vergütungspaket anzubieten.
Soweit das Vergütungssystem von den Empfehlungen des DCGK in einzelnen Punkten abweicht, wird dies in der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG dargestellt und begründet.
Die Vergütung des Vorstands wird dabei unter Berücksichtigung der Größe, Komplexität und wirtschaftlichen Lage des Unternehmens sowie der Entwicklungsmöglichkeit festgelegt. Sie soll in einem angemessenen Verhältnis zum Verantwortungsbereich und den Leistungen des Vorstands stehen. Die Vorstandsvergütung nach diesem System dient außerdem der Harmonisierung der Interessen des Vorstands, der Mitarbeiter und der Aktionäre und soll die dauerhafte Steigerung der Unternehmensleistung begünstigen.
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in §9 der Satzung geregelt.
Profil
Die 3U HOLDING AG erwirbt, betreibt und veräußert Unternehmen in den drei Segmenten ITK (Informations- und Telekommunikationstechnik), Erneuerbare Energien und SHK (Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik) zum Zweck der Wertsteigerung für alle Stakeholder. In allen drei Segmenten ist der 3U Konzern mit Geschäftsmodellen in Megatrends erfolgreich und strebt insbesondere mit seinem Geschäftsmodell im E-Commerce eine marktführende Position an.
Service
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