Unternehmensführung

 

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB

Für die 3U HOLDING AG als Konzern mit einer Vielzahl von Beteiligungen ist eine gute und nachhaltige Unternehmensführung (Corporate Governance) von besonderer Bedeutung. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Überzeugung, dass eine gute Corporate Governance, welche die unternehmens- und branchenspezifischen Gesichtspunkte berücksichtigt, eine wichtige Grundlage für den Erfolg der 3U HOLDING AG ist. Die Umsetzung und Beachtung dieser Grundsätze werden als zentrale Führungsaufgabe verstanden.

1.      Grundlagen der Corporate Governance im Konzern der 3U HOLDING AG

  • Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zu den Organen

Die 3U HOLDING AG (nachfolgend auch als 3U oder Gesellschaft bezeichnet) mit Sitz in Marburg ist die Muttergesellschaft des 3U Konzerns und eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit einem zweistufigen Verwaltungssystem: Sie verfügt über Aufsichtsrat und Vorstand. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Marburg unter HRB 4680 eingetragen.

Die Anschrift der Gesellschaft lautet: Frauenbergstraße 31–33, 35039 Marburg, Deutschland.

Die Aktien der 3U HOLDING AG sind an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Sie werden zudem auf den elektronischen Plattformen XETRA und Tradegate sowie an den deutschen Regionalbörsen gehandelt. 3U erfüllt die Transparenzvorgaben des Segments Prime Standard der Deutschen Börse AG.

Der satzungsmäßige Unternehmensgegenstand der 3U HOLDING AG ist insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Der Schwerpunkt der Geschäfts­tätigkeit des 3U Konzerns liegt überwiegend in Deutschland sowie in den europäischen Nachbarländern. Das Kerngeschäft des Konzerns ist derzeit in den Segmenten ITK (Informations- und Telekommunikationstechnik), Erneuerbare Energien und SHK (Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik) zusammengefasst. Die 3U HOLDING AG legt in der Konzernstrategie besonderes Augenmerk auf die Hauptwachstumstreiber Cloud Computing (im Segment ITK) und Onlinehandel (im Segment SHK). Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen Mitgliedern des Vorstands das Recht zur Einzelvertretung übertragen. Der Aufsichtsrat kann den Vorstand und/oder einzelne Mitglieder des Vorstands von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien, soweit nicht § 112 AktG entgegensteht.

Im Interesse einer auch künftig erfolgreichen Umsetzung der satzungsmäßigen Aufgaben des Unternehmens orientieren sich Aufsichtsrat und Vorstand bei der Einstellung von Beschäftigten und der Bestellung von Führungskräften an deren Eignung, Qualifikation und Leistungsfähigkeit mit Bezug auf den jeweiligen Aufgabenbereich. Dies gilt in gleichem Maße auch für Aufsichtsrat und Vorstand selbst. Gerade weil sich das Unternehmen auf erfolgreiche Geschäftstätigkeit in Megatrends fokussiert, die erfahrungsgemäß rasanten technologischen und wirtschaftlichen Fortschritten unterworfen sind, legen Aufsichtsrat und Vorstand großen Wert auf die Mitwirkung engagierter und innovativer, aber auch erfahrener Persönlichkeiten. Danach sollten Mitglieder des Vorstands in der Regel bei Bestellung nicht älter als 63 Jahre sein. Außerdem sollen zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats in der Regel nur Personen vorgeschlagen werden, die nicht älter als 67 Jahre sind.

Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Bei der langfristigen Nachfolgeplanung orientiert sich der Aufsichtsrat an den Vorgaben des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex. Unter Berücksichtigung der konkreten Qualifikationsanforderungen erarbeitet der Aufsichtsrat ein Idealprofil, auf dessen Basis er eine engere Auswahl geeigneter Kandidaten erstellt. Dabei kann er erforderlichenfalls auf externe Berater zurückgreifen.

Der Aufsichtsrat erarbeitet desgleichen ein Kompetenzprofil für die Tätigkeit im Aufsichtsrat und überprüft in regelmäßigen Abständen dessen Validität unter sich eventuell ändernden Rahmenbedingungen und passt es gegebenenfalls daran an. Er überprüft auch, inwieweit die jeweils bestehende Zusammensetzung dem Kompetenzprofil weiter entspricht.

Weitere Angaben finden sich in der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite www.3u.net unter Investor Relations / Corporate Governance zum Herunterladen bereitsteht.

1.2.         Konzernstruktur

Die Konzernstruktur mit sämtlichen Beteiligungen der 3U ist im Anhang zum Konzernabschluss (als Bestandteil des Geschäftsberichts zu finden unter www.3u.net unter Investor Relations / Berichte) und im Anhang zum Jahresabschluss der Gesellschaft (zu finden unter www.3u.net unter Investor Relations / Hauptversammlung) detailliert beschrieben.

1.3.         Erklärung zum DCGK

Entsprechenserklärung gemäß § 161 Abs. 1 AktG
(§§ 289f Abs. 2 Nr. 1 HGB, 315d HGB)

Die 3U HOLDING AG hat seit der letzten Entsprechenserklärung vom 26. März 2021 den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 20. März 2020 mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen:

  • Empfehlung A.1: Bei der Besetzung von Führungsfunktionen orientiert sich der Vorstand an den Anforderungen der entsprechenden Funktion und sucht nach der bestmöglichen Person, die diese Anforderungen erfüllt. Stehen mehrere gleich qualifizierte Kandidatinnen oder Kandidaten zur Verfügung, achtet der Vorstand bei der Besetzung auf eine angemessene Berücksichtigung des Diversitätsprinzips, ohne dieses zu einem vorrangigen Grundsatz zu machen.
  • Empfehlung B.1: Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der Besetzung des Vorstands an der Eignung und Qualifikation und sucht nach der bestmöglichen Besetzung der Vorstandspositionen. Nach Auffassung der Gesellschaft würde die vom Kodex vorgegebene besondere Gewichtung des Diversitätsprinzips die Auswahl möglicher Kandidatinnen oder Kandidaten für den Vorstand einschränken.
  • Empfehlungen D.2, D.3 und D.5: Aufgrund der geringen Anzahl seiner Mitglieder hat der Aufsichtsrat keine Ausschüsse gebildet. Er nimmt die Funktionen des Prüfungs- und des Nominierungsausschusses jeweils als ganzes Gremium wahr.
  • Empfehlung F2: Die Veröffentlichung des vollständigen Geschäftsberichts über das Geschäftsjahr 2021 verzögerte sich Ende März 2022 aufgrund der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Erklärung noch notwendigen Übertragung in das ESEF Datenformat und der erst anschließend möglichen Billigung und Feststellung des Abschlusses durch den Aufsichtsrat um wenige Tage.
  • Empfehlung G.6: Abweichend von Empfehlung G.6 erhält der Sprecher des Vorstands keine variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt. Eine derartige Festlegung hätte den Sprecher des Vorstands gegenüber dem früheren Vergütungssystem entweder schlechter gestellt oder überproportional bevorzugt. Die übrigen Mitglieder des Vorstands erhielten auf Grundlage des für ihre bestehenden Verträge noch geltenden Vergütungssystems zunächst keine variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt. Seit Beginn des Jahres 2022 entsprechen die Vorstandsanstellungsverträge aller übrigen Mitglieder des Vorstands der Empfehlung G.6.
  • Empfehlung G.10: Der Aufsichtsrat sieht – abweichend von Empfehlung G.10 – davon ab, die variable Vergütung des Sprechers des Vorstands aktienbasiert zu gewähren. Die mit Empfehlung G.10 angestrebte Anreizwirkung durch aktienbasierte Vergütungsbestandteile sieht der Aufsichtsrat im Falle des Sprechers des Vorstands angesichts von dessen umfangreichem Aktienbesitz nicht als gegeben an. Die übrigen Mitglieder des Vorstands erhielten auf Grundlage des für ihre bestehenden Verträge noch geltenden Vergütungssystems zunächst keine variable Vergütung, die aktienbasiert gewährt wurde. Seit Beginn des Jahres 2022 entsprechen die Vorstandsanstellungsverträge aller übrigen Mitglieder des Vorstands der Empfehlung G.10.
  • Empfehlung G.18: Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 9 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Sie besteht aus einer Festvergütung und erfolgsorientierten Komponenten. Die Zahlung einer Tantieme im Falle der Ausschüttung einer Dividende von mehr als EUR 0,05 je Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr an die Aktionäre sowie die Zahlung von Tantiemen im Falle erfolgreicher Börsengänge von Tochtergesellschaften sind nicht auf die langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet, dienen aber dazu, die Interessen der Organmitglieder mit den Interessen der Anteilseigner in Einklang zu bringen.

Vorstand und Aufsichtsrat befassen sich regelmäßig mit den Aufgaben einer guten Unternehmensführung. In diesem Rahmen werden mögliche Verbesserungen erwogen, und es wird geprüft, inwieweit Verbesserungen sinnvoll und möglich sind und inwieweit Ausnahmen von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex aus Sicht der Gesellschaft weiter beansprucht werden.

1.4.         Systeme der Unternehmensleitung und -kontrolle

Der professionellen und effizienten Unternehmensleitung und -kontrolle im Konzern liegen Governance-, Risiko- und Compliance-Systeme zugrunde.

In besonderem Maße gehört ein verantwortungsbewusster Umgang mit Risiken zur Corporate Governance bei der 3U HOLDING AG. Für eine professionelle Unternehmens­führung ist ein kontinuierliches und systematisches Management der unternehmerischen Chancen und Risiken von grundsätzlicher Bedeutung. Es trägt dazu bei, Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten und durch Maßnahmen zu steuern. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der wesentlichen Konzern­risiken. Im Aufsichtsrat steht die Überwachung der Wirksamkeit des Rechnungslegungs­prozesses sowie des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems regelmäßig im Fokus.

Die 3U HOLDING AG entwickelt die einzelnen Systeme kontinuierlich weiter und passt sie sich ändernden Rahmenbedingungen an. Dabei gilt: In erster Linie müssen Risiken dort verhindert werden, wo sie entstehen können, und wenn dies nicht möglich ist, müssen sie erfasst und reduziert werden. Um dies zu gewährleisten, sind möglichst automatisierte interne Kontrollen in den Geschäftsprozessen implementiert. Da dies nicht in jedem Fall vollumfänglich realisierbar ist, muss das Management anhand weiterer Kontrollmaßnahmen die Wirksamkeit des Kontrollsystems sicherstellen.

In zweiter Linie erfolgt dies zum Beispiel durch Richtlinien und Arbeitsanweisungen im Rahmen der Ausgestaltung des internen Kontrollsystems, des Risikomanagement­systems und des Compliancemanagementsystems. Durch eine enge Verzahnung von internem Kontrollsystem, Risikomanagementsystem und Compliancemanagementsystem wird ein möglichst hoher Wirkungsgrad bei der Vermeidung und beim Management von Risiken gewährleistet.

Der Risikomanager des Konzerns überwacht durch unabhängige Prüfungen die Angemessenheit und Wirksamkeit der implementierten Prozesse und Systeme zum Risikomanagement im weitesten Sinne. Der Risikomanager berichtet direkt dem Sprecher des Vorstands und dem Aufsichtsrat. Das Modell wird durch die externe Überwachung seitens des Abschlussprüfers abgerundet, der die Ergebnisse der Prüfungen durch den Risikomanager in seine Beurteilung einbezieht.

Wesentliche Merkmale unseres Chancen- und Risikomanagementsystems sowie des internen Kontrollsystems können Sie dem Chancen- und Risikobericht entnehmen.

Auch Compliance zählt zu diesen konzernweiten Instrumenten und dient zur Sicherstellung der Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien und ist bei der 3U HOLDING AG eine wesentliche Leitungs- und Überwachungsaufgabe. Zur Einhaltung von Recht, Gesetz und internen Richtlinien gibt es ein klares Bekenntnis: Verstöße werden im Sinne von „Null Toleranz“ nicht geduldet. Das Compliance-System, das im Compliance-Handbuch niedergelegt ist, steht in engem Zusammenhang mit dem Chancen- und Risikomanagementsystems sowie dem internen Kontrollsystem.

Um die immer anspruchsvoller werdenden Anforderungen und Erwartungen erfüllen zu können und die sich ergebenden Risiken weiter zu vermindern, wurde das Compliance -management kontinuierlich weiter entwickelt. Wesentliche Bestandteile des Compliance­managements bilden: ein Wertemanagementsystem, ein „Whistleblowing“-Prozess sowie weitere aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen. Eine „Whistleblower“-Hotline ist eingerichtet. Sämtlichen Hinweisen auf Fehlverhalten wird nachgegangen.

Regelmäßig finden Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen im Hinblick auf einzuhaltende Regeln und Vorgaben statt.

Zur weiteren Reduktion der im Umfeld Compliance vorhandenen Risiken, zur Koordinierung und weiteren Optimierung des Compliancemanagements wurde diese Funktion separiert und einem leitenden Mitarbeiter übertragen. Dieser nicht weisungs­gebundene Compliance-Beauftragte ist zugleich verantwortlich für die Weiterentwicklung und Wahrnehmung des Compliancemanagements im Konzern. Seine Bestellung entbindet weder den Vorstand der 3U noch die jeweiligen Geschäftsführer der Tochter­gesellschaften von ihrer Pflicht, auf die Einhaltung aller einschlägigen Normen, sowohl gesetzlicher wie auch sonstiger, im jeweiligen Verantwortungsbereich hinzuwirken.

Im Sinne hoher Effizienz werden Methoden des prozessorientierten Managements in der Muttergesellschaft und in den operativen Tochtergesellschaften angewendet oder schrittweise noch eingeführt. Sie unterliegen wie alle Abläufe und Einrichtungen im 3U Konzern einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess.

2.      Vorstand

  • Zusammensetzung des Vorstands

Sprecher des Vorstands ist Michael Schmidt (Jahrgang 1966). Er verantwortet die Strategieentwicklung in der Gesellschaft und für den Konzern. Im Jahre 2002 wurde er zum Vorstand der Gesellschaft bestellt und ist seit 2011 dessen Sprecher.

Uwe Knoke (Jahrgang 1969) verantwortet den Finanzbereich. Er wurde im November 2021 zum Finanzvorstand der 3U HOLDING AG bestellt.

Andreas Odenbreit (Jahrgang 1976) verantwortet die Bereiche Recht und Personal. Er wurde 2011 zum Vorstand der 3U HOLDING AG bestellt.

Keiner der Vorstände nimmt konzernexterne Aufsichtsratsmandate oder Neben­tätigkeiten wahr. Für die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten oder die Tätigkeit als Vorstand, Geschäftsführer oder Prokurist in mit 3U konzernverbundenen Gesellschaften erhält keiner der Vorstände gesonderte Vergütung.

Der Vorstand besteht demnach derzeit aus drei männlichen Mitgliedern. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass die Vorstandspositionen derzeit bestmöglich besetzt sind und eine Vergrößerung des Vorstands in Hinblick auf Unternehmensgröße und -struktur nicht angezeigt ist. Die bewährte Zusammenarbeit im Vorstand soll im Interesse des Unternehmens und seiner Anteilseigner nicht aufgebrochen werden. Da der Aufsichtsrat sich zudem im Hinblick auf die in der Entsprechenserklärung dargelegte Maßgeblichkeit der Qualifikation nicht durch einen Geschlechterproporz selbst binden will, hat der Aufsichtsrat davon abgesehen, für den Frauenanteil im Vorstand eine vom Status quo abweichende Zielgröße zu setzen. Daher und zur Vermeidung der Festlegung eines Ziels, dessen Erreichung der Aufsichtsrat angesichts der bewährten Zusammensetzung des Vorstands für nicht im Unternehmensinteresse liegend sieht, steht der Aufsichtsrat unverändert hinter seiner Festlegung vom 30. September 2015, dass die Zielgröße für den zu erreichenden Frauenanteil im Vorstand der 3U HOLDING AG bei 0 % liegt.

Die 3U HOLDING AG legt Wert auf eine prozessorientierte Arbeitsweise und flache Managementstrukturen. Zurzeit gibt es in der 3U HOLDING AG nur eine Leitungsposition unterhalb des Vorstands, die gegenwärtig aus einem männlichen Mitglied besteht. Der Vorstand steht unverändert hinter seiner Festlegung vom 30. September 2015, dass die Zielgröße für den zu erreichenden Frauenanteil in der Führungsebene unterhalb des Vorstands bei 0 % liegt, da angesichts der flachen Managementstruktur eine prozentuale Aufteilung nicht sinnvoll erscheint.

Auf Konzernebene besteht die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands aus den Geschäftsführern der operativen Konzerngesellschaften.

Weitere Festlegungen im Sinne eines Diversitätskonzepts bestehen nicht.

Weitere Informationen über die Mitglieder des Vorstands stehen auf den Internetseiten des Unternehmens unter www.3u.net und weiter: Unternehmen / Management zur Verfügung.

2.2.    Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehend, konkretisiert im 3U Konzern seit 2006 eine Unternehmensphilosophie die nach innen und außen wirkenden Grundwerte der Gesellschaft: Leistungsorientierung, Innovation, Nachhaltigkeit, Gemeinschaft und Integrität. Sie wurde inzwischen mehrfach weiterentwickelt und dient als Leitlinie und Orientierungsfaden im Rahmen der täglichen Arbeit für alle Mitarbeiter im Umgang miteinander und im Umgang mit externen Zielgruppen (Kunden, Partner, Lieferanten, Kapitalgeber, Wettbewerber, Regulator, Presse und potenzielle Mitarbeiter). Sie schafft somit Sicherheit und Vertrauen und stärkt die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Diese Philosophie bildet die Grundlage für den Umgang miteinander und verdeutlicht zugleich den Führungsstil im Konzern.

Im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses werden diese Werte erforderlichenfalls an veränderte Umfeldbedingungen angepasst.

Die vollständige Unternehmensphilosophie ist nur intern veröffentlicht.

2.3.    Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand tritt zu regelmäßigen, üblicherweise zweiwöchentlichen Sitzungen zusammen, um die Angelegenheiten der Gesellschaft sowie Lage, aktuelle Entwicklungen und Aussichten der operativen Tochtergesellschaften und der Vorstandsressorts zu erörtern und erforderlichenfalls Beschlüsse zu fassen. Sie können auch als Video- oder Telefonkonferenzen stattfinden.

Daneben finden laufend telefonische Abstimmungen zu aktuellen Vorhaben und Entwicklungen statt.

Die operativen Tochtergesellschaften werden von qualifizierten und erfahrenen Managern geleitet. Sie führen die Geschäfte im Rahmen der mit Ihnen abgestimmten Jahres- und Mehrjahresplanung, die insbesondere Umsatz-, Ergebnis-, Finanz- und Personalplanung umfasst. Die Planung wird jeweils im vierten Quartal konzernweit aufgestellt und mit den Fachabteilungen und dem Vorstand abgestimmt. Sie wird dem Aufsichtsrat zur Billigung vorgelegt.

Die Mitglieder des Vorstands sind unterjährig in regelmäßigem, meist wöchentlichem, engen Kontakt mit den Geschäftsführern der operativen Konzerngesellschaften, die ihrem jeweiligen Aufgabenbereich zugeordnet sind. Der Vorstand hat so jederzeit die Möglichkeit, auf den Geschäftsgang Einfluss zu nehmen, insbesondere falls und soweit Abweichungen von der Planung absehbar sind.

2.4.    Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Zusammenarbeit zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat des 3U Konzerns ist sehr eng, um das gemeinsame Ziel der Steigerung des Unternehmenserfolges sicherzustellen. Der Vorstand leitet den Konzern eigenverantwortlich und wird dabei durch den Aufsichtsrat beraten und überwacht. Wichtige Beschlussgegenstände, die Gegenstand eines Katalogs zustimmungsbedürftiger Geschäfte sind, führt der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats aus. Der Aufsichtsrat ist somit an allen relevanten Entscheidungen, die den Konzern betreffen, unmittelbar beteiligt. Eventuelle Abweichungen von Planungen werden detailliert erörtert und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen veranlasst. Die dazu benötigten Informationen werden dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend zur Verfügung gestellt.

Die Geschäftsordnung des Vorstands ist nicht im Internet veröffentlicht.

2.5.         Vorstandsvergütung

Das Vergütungssystem für den Vorstand kann den Unterlagen zur Hauptversammlung am 20. Mai 2021 entnommen werden, die auf den Internetseiten der Gesellschaft www.3U.net unter Investor Relations / Hauptversammlung veröffentlicht sind. Der Vergütungsbericht nach § 162 AktG für das abgelaufene Geschäftsjahr ist jeweils Bestandteil des Konzernlageberichts, der auf den Internetseiten der Gesellschaft www.3U.net unter Investor Relations / Berichte bereit steht. Er berichtet auch über die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder und enthält weitere Angaben zum Vergütungssystem, zur tatsächlichen Vergütung und zum Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers.

Ein Teil seiner variablen Vergütung wird dem Sprecher des Vorstands monatlich laufend ausbezahlt. Im Übrigen wurden Vorstandsmitgliedern keine Vorschüsse oder Kredite ausgereicht. Die Gesellschaft ist keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Vorstandsmitgliedern eingegangen.

3.      Aufsichtsrat

  • Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Alle drei Mitglieder des Aufsichtsrats wurden auf der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 3. Mai 2018 von den Anteilseignern gewählt. Ihre Bestellung erfolgte für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.

Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Ralf Thoenes (Jahrgang 1962). Seit 2002 ist Ralf Thoenes Mitglied des Aufsichtsrats der 3U HOLDING AG, seit 2007 dessen Vorsitzender. Daneben nimmt er Aufsichtsratsmandate in zwei 3U-Konzerngesellschaften wahr: der 3U Energy AG sowie der weclapp SE. Er nimmt keine weiteren Aufsichtsratsmandate außerhalb des 3U Konzerns wahr. Er verfügt über langjährige berufliche Erfahrung aus dem Bereich Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Ralf Thoenes gehört dem Aufsichtsrat seit mehr als zwölf Jahren an. Gleichwohl ist er nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand einzuschätzen, weil er seine langjährigen Erfahrungen zum Nutzen der Gesellschaft einbringt und gleichzeitig die für sein Amt notwendige kritische Distanz aufbringt.

Stellvertretender Vorsitzender der Aufsichtsrats ist Stefan Thies (Jahrgang 1966). Er ist seit 2010 als Finanzexperte Mitglied des Aufsichtsrats der 3U HOLDING AG, seit 2015 dessen stellvertretender Vorsitzender. Daneben nimmt er ein Aufsichtsratsmandat in der weclapp SE wahr. Er nimmt keine weiteren Aufsichtsratsmandate außerhalb des 3U Konzerns wahr. Er verfügt über langjährige berufliche Erfahrung aus dem Bereich Rechnungslegung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.

Das dritte Mitglied des Aufsichtsrats ist Jürgen Beck-Bazlen (Jahrgang 1962). Er wurde 2015 in den Aufsichtsrat der 3U HOLDING AG gewählt. Er nimmt keine weiteren Aufsichtsratsmandate wahr.

Derzeit besteht der Aufsichtsrat demnach aus drei männlichen Mitgliedern. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass die Aufsichtsratspositionen derzeit bestmöglich besetzt sind. Der Aufsichtsrat orientiert sich an der in der Entsprechenserklärung dargelegten Maßgeblichkeit der Qualifikation und will dem Votum der Anteilseigner auf einer künftigen Hauptversammlung nicht durch einen Geschlechterproporz vorgreifen. Daher und zur Vermeidung der Festlegung eines Ziels, dessen Erreichung der Aufsichtsrat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln nicht für realistisch und angesichts der bewährten Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft für nicht im Unternehmensinteresse liegend sieht, hat der Aufsichtsrat davon abgesehen, für den Frauenanteil im Aufsichtsrat eine vom Status quo abweichende Zielgröße zu setzen und steht Aufsichtsrat unverändert hinter seiner Festlegung vom 30. September 2015, dass die Zielgröße für den zu erreichenden Frauenanteil im Aufsichtsrat der 3U HOLDING AG bei 0% liegt.

Weitere Festlegungen im Sinne eines Diversitätskonzepts bestehen nicht.

Weitere Informationen über die Mitglieder des Aufsichtsrats stehen auf den Internetseiten des Unternehmens unter www.3u.net und weiter Unternehmen / Management zur Verfügung.

3.2.         Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der 3U HOLDING AG hat keine Ausschüsse gebildet. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden sowohl in Sitzungen als auch im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst. Der Aufsichtsratsvorsitzende steht auch zwischen den Gremiensitzungen in einem engen und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand und informiert sich über wesentliche Entwicklungen.

Der Aufsichtsratsvorsitzende hält zwischen den Sitzungen mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Sprecher des Vorstands, regelmäßig Kontakt und berät mit ihm Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risiko­managements und der Compliance des Unternehmens.

Der Aufsichtsrat befasst sich regelmäßig und intensiv mit der strategischen Entwicklung und Ausrichtung des Konzerns. Er berät wesentliche Entwicklungen und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen in den verschiedenen Beteiligungsgesellschaften und erörtert sie kritisch mit dem Vorstand.

Wesentliche Gegenstände der Erörterungen des Aufsichtsrats mit dem Vorstand sowie der internen Diskussionen im Aufsichtsrat sind insbesondere die Umsatz-, Ergebnis- und Geschäftsentwicklung des Konzerns sowie die Finanzlage des Unternehmens. Der Aufsichtsrat lässt sich vom Vorstand insbesondere Abweichungen des Geschäfts­verlaufs von den aufgestellten Planwerten und definierten Zielen ausführlich erläutern und begründen.

Der Aufsichtsrat tagt regelmäßig auch ohne den Vorstand. Zudem finden auch außerhalb der Sitzungen turnusmäßig telefonische Abstimmungen im Kreis des Aufsichtsrats statt. Er überprüft auch in diesem Rahmen regelmäßig, wie wirksam er seine Aufgaben erfüllt. Die den Corporate-Governance-Empfehlungen entsprechende Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats zählte zu den Gegenständen der Aufsichtsratssitzungen. Die Selbstbeurteilung erfolgte auf Grundlage eines juristisch geprüften Fragebogens. Die Antworten der Aufsichtsratsmitglieder wurden auf einer Aufsichtsratssitzung zur Diskussion gestellt. Die Ergebnisse wurden und werden bei der weiteren Aufsichtsrats- und Ausschussarbeit berücksichtigt.

Vom Aufsichtsrat wurde ein Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte erlassen. Zustimmungspflichtige Geschäfte legt der Vorstand dem Aufsichtsrat in Form einer Beschlussvorlage zur Beratung und Genehmigung vor.

Über die Festlegungen in der Satzung hinaus hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben. Diese ist auf den Internetseiten der Gesellschaft (www.3u.net) unter „Corporate Governance“ öffentlich zugänglich.

3.3.         Tätigkeit des Aufsichtsrats im Berichtsjahr

Der Aufsichtsrat berichtet der Hauptversammlung umfassend über seine Tätigkeit im Berichtsjahr. Der Bericht des Aufsichtsrats ist Bestandteil des Geschäftsberichts über das Geschäftsjahr 2021. Spätestens ab Einberufung einer jeden Hauptversammlung steht er auch auf den Internetseiten der Gesellschaft unter Investor Relations / Hauptversammlung als eigenes Dokument zur Ansicht und zum Herunterladen bereit.

Zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im Berichtsjahr keine wesentlichen Berater- oder sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge. Etwaige Vertragsbeziehungen im Geschäftsjahr würden im Vergütungsbericht dargestellt. Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen sind, traten nicht auf.

Im Geschäftsjahr 2021 bestanden keine über das Aufsichtsrat-Mandat hinausgehende Dienstleistungen der Aufsichtsratsmitglieder für den 3U Konzern. Auch zukünftig beabsichtigt der Vorstand der 3U HOLDING AG bei der Vergabe von Aufträgen die Unabhängigkeit seiner Aufsichtsratsmitglieder zu gewährleisten.

3.4.         Aufsichtsratsvergütung und Wertpapiertransaktionen

Die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder sind in der Satzung der Gesellschaft geregelt und werden ebenso wie die weiteren Angaben zum Vergütungssystem und zur tatsächlichen Vergütung im Vergütungsbericht offengelegt, der als Bestandteil des Geschäftsberichts auf www.3u.net unter Investor Relations / Berichte zum Herunterladen zur Verfügung steht.

Aufsichtsratsmitgliedern wurden keine Vorschüsse oder Kredite ausgereicht. Die Gesellschaft ist keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern eingegangen.

4.      Wertpapiertransaktionen von Vorstand und Aufsichtsrat

Im Geschäftsjahr 2021 hat das Mitglied des Aufsichtsrats Jürgen Beck-Bazlen 5.700 Aktien der Gesellschaft veräußert. Im Übrigen haben weder Vorstands- noch Aufsichtsratsmitglieder Transaktionen mit Wertpapieren der Gesellschaft getätigt.

Die folgenden Vorstandsmitglieder waren zum 31. Dezember 2021 am Kapital der Gesellschaft wie folgt beteiligt:

Name

Funktion

Stück Aktien

Stimmrechtsanteil

Michael Schmidt

Sprecher des Vorstands

8.999.995

25,49 %

Andreas Odenbreit

Vorstand

20.500

0,06 %

 

Die folgenden Aufsichtsratsmitglieder waren zum 31. Dezember 2021 am Kapital der Gesellschaft wie folgt beteiligt:

Name

Funktion

Stück Aktien

Stimmrechtsanteil

Ralf Thoenes

Vorsitzender des Aufsichtsrats

25.000

0,07 %

Stefan Thies

Aufsichtsrat

33.084

0,09 %

Jürgen Beck-Bazlen

Aufsichtsrat

1.364.300

3,86 %

5.      Unternehmensberichterstattung und Abschlussprüfung

5.1.         Unternehmensberichterstattung

3U ist hoher Transparenz gegenüber ihrem Aktionariat, dem Kapitalmarkt allgemein, ihren Beschäftigten und Stakeholdern verpflichtet. Sie berichtet regelmäßig über den finanziellen und Geschäftserfolg sowie jeweils aktuell über Ereignisse und Entwick­lungen im operativen Geschäft der Gesellschaft und im Konzern. Sie sucht das Gespräch mit Multiplikatoren, wie zum Beispiel Analysten und Journalisten und setzt sich mit Fragen und Anregungen Dritter aktiv auseinander. Sie beachtet die ein­schlägigen Gesetze und Verordnungen, insbesondere die Bestimmungen der EU-Marktmissbrauchsverordnung und des Wertpapierhandelsgesetzes. Alle Interessier­ten können sich auf der Internetseite zudem in einen IR-Verteiler eintragen, der sie stets aktuell über Neuigkeiten aus dem Konzern informiert.

Im Dialog mit dem Kapitalmarkt folgt 3U dem Anspruch, alle Zielgruppen umfassend, gleichberechtigt und zeitnah zu informieren und dabei bewertungsrelevante Fakten in möglichst hoher Qualität bereitzustellen.

Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für Konzern und Gesellschaft für ein jedes Geschäftsjahr werden jeweils binnen der ersten drei Monate des Folgejahres aufgestellt. Sie werden durch den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer geprüft und durch den Aufsichtsrat gebilligt und festgestellt. Bis spätestens 90 Tage nach Geschäftsjahresende werden der Konzernabschluss in der Form eines Geschäftsberichts in deutscher und englischer Sprache sowie der Jahresabschluss der Gesellschaft und der zusammengefasste Lagebericht veröffentlicht.

Einen Halbjahresfinanzbericht über den Verlauf der ersten sechs Monate eines jeden Geschäftsjahrs erstellt und veröffentlicht die 3U binnen 45 Tagen nach Ende des Halbjahrs. Ebenfalls binnen 45 Tagen nach Ende des ersten und des dritten Quartals veröffentlich die 3U eine Quartalsmitteilung, in der sie Rechenschaft über die Geschäftsergebnisse des ersten beziehungsweise dritten Quartals ablegt. Die Mitteilung zum dritten Quartal umfasst auch eine Darstellung des Verlaufs der ersten neun Monate des jeweiligen Geschäftsjahrs.

Aktuelle Unternehmenspräsentationen sind auf den Internetseiten zugänglich. Dort stellt der Bereich Investor Relations auch umfangreiche Daten und Fakten zur Verfügung, die Analysten und Anleger unterstützen, die Geschäfte der 3U und deren Wertperspektiven besser zu verstehen und zu bewerten. Die Satzung der Gesellschaft ist dort ebenso abrufbar wie die Konzernabschlüsse und Zwischenberichte sowie Informationen zur Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Die wiederkehrenden Termine wie das Datum der Hauptversammlung oder die Veröffentlichungstermine der Zwischenberichte können einem Finanzkalender entnommen werden, der im Geschäftsbericht, in den Zwischenberichten sowie auf den Internetseiten der Gesellschaft veröffentlicht ist. Auf den Internetseiten der 3U werden auch weitere Termine angezeigt, wie zum Beispiel die Teilnahme an Analysten- oder Kapitalmarktkonferenzen.

Über aktuelle Entwicklungen im Konzern informieren ebenfalls die Internetseiten. Dort werden im Bereich Investor Relations/IR-News und Presse sämtliche Presse- und Ad‑hoc-Mitteilungen der 3U HOLDING AG in deutscher und englischer Sprache publiziert. Ebenfalls verfügbar sind dort Interviews mit Mitgliedern des Vorstands, Mitschnitte von Radiointerviews oder Videobeiträge. Diese stehen auch im Kanal „3U HOLDING AG“ auf der Plattform www.youtube.com bereit.

5.2.         Abschlussprüfung

Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, wurde durch die Hauptversammlung am 20. Mai 2021 zum Abschlussprüfer gewählt und ist dementsprechend vom Aufsichtsrat mit der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses beauftragt worden. Die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers hatte der Aufsichtsrat angefordert und mit Datum vom 25. März 2021 erhalten.

Erstmals wurde die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, mit der Prüfung der Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2018 beauftragt. Verantwortliche Wirtschaftsprüfer sind Martin Theis und Burkhard Völkner.

5.3.         Vergütungsbericht

Der Bericht über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 162 AktG ist auf den Internetseiten der Gesellschaft unter www.3u.net und weiter Investor Relations / Corporate Governance veröffentlicht. Er berichtet auch über die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder und enthält weitere Angaben zum Vergütungssystem, zur tatsächlichen Vergütung und zum Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers.

6.      Übernahmerechtliche Angaben nach § 289a beziehungsweise § 315a HGB

Bestellung und Abberufung des Vorstands und Satzungsänderungen

Der Vorstand wird nach §§ 84, 85 AktG bestellt und abberufen. Änderungen der Satzung richten sich grundsätzlich nach §§ 179, 133 AktG. Nach § 13 Abs. 2 der Satzung i. V. m. § 179 Abs. 2 S. 2 AktG werden jedoch Beschlüsse der Haupt­versammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt. Falls das Aktiengesetz außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, genügt, soweit gesetzlich zulässig, die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals.

Grundkapital und Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Das Grundkapital setzt sich zusammen aus 35.314.016 nennwertlosen auf den Inhaber lautende Stückaktien. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte. Jede Aktie vermittelt eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil am Gewinn. Die Rechte und Pflichten aus den Aktien ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.

Für weitergehende Informationen zum Eigenkapital verweisen wir auf den Anhang zum Konzernabschluss (Ziffer 6.8).

Am Kapital der Gesellschaft waren Organe der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 wie oben beschrieben beteiligt.

Der Sprecher des Vorstands, Michael Schmidt, hält 25,49 Prozent der Aktien der Gesellschaft.

Weitere Inhaber von Besitzanteilen im Umfang von mehr als zehn Prozent der Aktien der Gesellschaft sind nicht bekannt.

Nach § 3 Abs. 4 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 19. Mai 2026 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 7.062.803,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre nur in den folgenden Fällen ganz oder teilweise ausschließen:

  1. bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder zum Erwerb sonstiger Vermögensgegenstände (einschließlich Forderungen Dritter gegen die Gesellschaft oder mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen) sowie zum Zweck der Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften;
  2. soweit dies erforderlich ist, um Inhabern der von der Gesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften ausgegebenen Optionsscheinen und Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandelrechts beziehungsweise nach Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten zustehen würde;
  3. für Spitzenbeträge;
  4. bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festsetzung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt.

Auf die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals werden Aktien, die während der Laufzeit des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden, sowie Aktien, auf die ein Wandlungsrecht oder Optionsrecht oder eine Wandlungspflicht oder Optionspflicht aufgrund von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen besteht, die seit Erteilung dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind, angerechnet. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung einschließlich des Inhalts der Aktienrechte und der Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Nach § 3 Abs. 5 der Satzung wird das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 3.531.401,00, eingeteilt in bis zu 3.531.401 Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016/I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Optionsrechten, welche die Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 und 3. Mai 2018 ausgegeben hat, von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen. Die neuen Inhaberaktien nehmen vom Beginn desjenigen Geschäftsjahres, für das bei Ausübung des Optionsrechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Gewinns gefasst wurde, am Gewinn teil.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

Die Gesellschaft hat am 6. Dezember 2018 ein Aktienoptionsprogramm aufgelegt, unter dem die erste Tranche der Aktienoptionen bis zum 9. Dezember 2018 ausgegeben wurde. Die Bezugsrechte können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von vier Jahren nach der Ausgabe ausgeübt werden. Von den im Rahmen dieses Programms insgesamt ausgegebenen 2.771.998 Aktienoptionen waren zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2021 606.000 Aktienoptionen verfallen. Von den im Dezember 2018 ausgegebenen Aktienoptionen bestanden am 31. Dezember 2021 noch 1.785.998 Stück, die ab Dezember 2022 ausgeübt werden können.

Jedes Optionsrecht berechtigt zum Erwerb einer Aktie der Gesellschaft zu einem Ausübungspreis in Höhe von EUR 1,24 je Aktie.

Keine Vereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots

Für Mitglieder des Vorstands bestehen für den Fall eines Übernahmeangebots für die 3U HOLDING AG keine Vereinbarungen.

Mitteilungen nach Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung

Nach Maßgabe des Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) NR. 596/2014 haben Personen, die bei der 3U HOLDING AG Führungsaufgaben wahrnehmen, eigene Geschäfte mit Aktien der 3U HOLDING AG oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten, insbesondere Derivaten, der 3U HOLDING AG und der BaFin mitzuteilen. Diese Verpflichtung obliegt auch Personen, die mit einer der vorgenannten Personen in einer engen Beziehung stehen, soweit die Gesamtsumme der Geschäfte einer Person mit Führungsaufgaben und der mit dieser Person in einer engen Beziehung stehenden Personen insgesamt einen Betrag von EUR 20.000,00 bis zum Ende des Kalenderjahres erreicht. Der 3U HOLDING AG wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine derartigen Geschäfte gemeldet.

Veröffentlichung von Wertpapiertransaktionen

Sämtliche Aktiengeschäfte von Organmitgliedern werden, soweit sie anfallen, im Einklang mit Art.19 MMVO auf der Internetseite der 3U HOLDING AG (www.3u.net) unter dem Pfad „Investor Relations/ Directors’ Dealings“ veröffentlicht.

7.       Rechte der Aktionäre auf der Hauptversammlung

Die Aktionäre der 3U HOLDING AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr, deren Leitung satzungsgemäß der Vorsitzende des Aufsichtsrats übernimmt. Die ordentliche Hauptversammlung findet einmal jährlich statt. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Die Anteilseigner können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung entweder selbst ausüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder durch einen weisungs­gebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen. Auf der Webseite der Gesellschaft stehen den Aktionären frühzeitig alle Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung zur Verfügung.

Erstmals auf der Hauptversammlung, die über die Abschlüsse des Geschäftsjahrs 2021 befindet, wird auch der Vergütungsbericht den Anteilseignern zur Billigung vorgelegt.

8.       Nahestehende Personen

Geschäfte mit sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen betreffen im Wesentlichen Liefer- und Leistungsbeziehungen, die zu marktüblichen Bedingungen vorgenommen wurden und zu marktüblichen Konditionen erbrachte Beratungsleistungen.

Diese Geschäfte wurden mit nahestehenden Personen/Unternehmen von Gesellschaftern/Geschäftsführern von Konzerngesellschaften durchgeführt.

Weitere Informationen zu Geschäften mit nahestehenden Personen können dem Anhang zum Konzernabschluss entnommen werden, wo sie unter Ziffer 8.3 detailliert dargelegt werden.

 

Düsseldorf und Marburg, 31. März 2022

Ralf Thoenes,
Vorsitzender des Aufsichtsrats

 

Michael Schmidt,
Sprecher des Vorstands