3U TELECOM AG: Zustimmung zu Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen

Frankfurt, 15.11.2005. Die heutige außerordentliche Hauptversammlung der 3U TELECOM AG in Frankfurt am Main hat mit großer Mehrheit den zur Abstimmung vorgelegten konzerninternen Unternehmensverträgen zugestimmt. In der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. Mai 2005 hatte sich für die entsprechenden Beschlussvorschläge der Verwaltung noch nicht die erforderliche Dreiviertel-Mehrheit gefunden. Mit den nun rückwirkend zum 1. Januar 2005 rechtskräftigen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen zwischen der 3U TELECOM AG und den Tochtergesellschaften OneTel Telecommunication GmbH, LineCall Telecom GmbH sowie der fon4U Telecom GmbH erhält der 3U-Konzern eine verbesserte Flexibilität in der Unternehmenssteuerung und vor allem in der Optimierung möglicher Steuerzahlungen. Als Folge der von der Hauptversammlung gebilligten Verträge kann der 3U-Konzern bereits gebildete Steuerrückstellungen erfolgswirksam auflösen. Somit werden sich der Jahresüberschuss sowie die mittelfristige Liquidität gegenüber den ursprünglichen Planungen um rund 0,9 Mio. EUR verbessern. Der Vorstand bekräftigt daher seine bereits kommunizierten Prognosen, bei einem Konzernumsatz von 118 bis 120 Mio. EUR ein ausgeglichenes Konzernergebnis zu erwirtschaften.

„Mit dem Abschluss der Gewinn- und Beherrschungsverträge setzt der 3U-Konzern einen weiteren Schritt zur Optimierung der Liquiditäts- und Ergebnissituation um“, so Finanzvorstand Berth Hausmann und ergänzt: „Der nächste Schritt wird der weitere Ausbau des Kerngeschäftes und die Rückkehr zur Profitabilität sein.“

 

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