Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 2 WpHG

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Bedingtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.08.2010 wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 4.684.224,00 (Bedingtes Kapital I) durch Ausgabe von bis zu 4.684.224 auf den Inhaber lautenden Stückaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 bedingt erhöht.

Der Beschluss wurde am 26.10.2010 in das Handelsregister eingetragen.

Die bedingte Kapitalerhöhung dient nur der Gewährung von Stückaktien an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen infolge der Ausübung von Bezugsrechten, die ihnen im Rahmen eines Mitarbeiterprogramms gewährt werden.